Rechtsanwalt für Vertragsrecht in Köln
Das Vertragsrecht bildet quasi den Allgemeinen Teil des Schuldrechts, wobei das Kaufrecht ein Teil des Besonderen Schuldrechts ist. Im allgemeinen Vertragsrecht gibt es immer wieder offene Fragen beispielsweise
- zum Recht der Rückabwicklung oder einseitigen Aufhebbarkeit von vertraglichen Vereinbarungen
- zu Anpassungs- oder Anfechtungsmöglichkeiten
- zu den Voraussetzungen nach den das Gesetz Unwirksamkeit anordnet
- die Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen
- zu Ansprüchen auf Schadenersatz
Beim Kaufvertrag stellt sich zusätzlich gegebenenfalls die Frage
- nach den speziellen Verjährungsvorschriften
- den Ansprüchen bei Vertragsstörungen
- der Abgrenzung von Sachmangelgewährleistung und Garantieversprechen