Rechtsanwalt für Forderungsinkasso in Köln

Welche Möglichkeiten gibt es beim Inkasso?

Inhaber einer Geldforderung (Gläubiger), die vom Schuldner nicht bezahlt werden, haben verschiedene Möglichkeiten, insbesondere die Einschaltung eines Inkassounternehmens oder eines Rechtsanwalts.

Wir haben uns auch auf das Eintreiben von Forderungen spezialisiert. Im Gegensatz zu Inkassobüros sind wir als Anwaltskanzlei in der Lage, das Verfahren sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich zu betreiben. Ein nicht anwaltlicher Inkassodienstleister kann Ihre Ansprüche regelmäßig nur außergerichtlich verfolgen.

Führt die Einschaltung eines Inkassobüros nicht zur Zahlung, muss die Angelegenheit in der Regel ohnehin einem Rechtsanwalt übergeben werden. Wer von Anfang an einen Anwalt beauftragt, spart also Zeit und einen erhöhten Verwaltungsaufwand. Außerdem sind nur dann die vollständigen Kosten erstattungsfähig, da mittlerweile fast alle Gerichte sagen, dass der Schuldner doppelte Kosten (bei Inkassounternehmen und Rechtsanwalt) nicht zu erstatten braucht. Sie bleiben dann also gegebenenfalls auf einem Teil Ihrer Kosten sitzen.

Vorteile eines Anwalt-Inkassos

  • Vorherige Prüfung der Erfolgsaussichten
  • Juristische Kompetenz
  • Maßgeschneiderte (Zwangs-)maßnahmen
  • Gesamtes Inkassoverfahren aus einer Hand

Wie läuft das Inkassoverfahren ab?

Zuerst prüfen wir die Forderungen und schätzen die Erfolgsaussichten ein. Daraus ergibt sich die jeweils effektiv erscheinende Vorgehensweise, die wir Ihnen vorschlagen. In der Regel beginnen wir mit einem anwaltlichen Mahnschreiben, das auf eine außergerichtliche Einigung abzielt. Falls das nicht zum gewünschten Erfolg führt, eröffnen wir einen das gerichtliche Mahnverfahren. Bei Widerspruch bzw. Einspruch entscheiden Sie, ob wir eine Klage vor dem zuständigen Amts- oder Landgericht einreichen sollen. Sobald wir einen Titel für Sie erwirkt haben, beantragen wir auftragsgemäß Zwangsvollstreckung – es sei denn, der Schuldner zahlt unter dem nun aufgebauten Druck endlich. Dabei können verschiedene Zwangsvollstreckungsmaßnahmen zum Einsatz kommen, z. B. Pfändung durch den Gerichtsvollzieher, Kontopfändung oder Gehaltspfändung.

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