Rechtsanwalt für Familienrecht in Köln

Zum Familienrecht gehören insbesondere

  • Trennung und Scheidung
  • Unterhalt, insbesondere Kindesunterhalt und Ehegattenunterhalt
  • Umgangsrecht
  • Sorgerecht
  • Konflikt- und Trennungsberatung
  • Eheverträge
  • Scheidungsfolgenvereinbarungen
  • (eheliches) Vermögensrecht
  • Versorgungsausgleich / Renten
  • Güterrecht / Zugewinnausgleich
  • Hausratsteilung
  • Entscheidungen über die Ehewohnung
Scheidung Eltern

Inhalte

Trennung und Scheidung

Scheiden tut weh. Wenn eine Ehe oder eine sonstige Partnerschaft scheitert, dann treten nicht nur viele persönliche Fragen und Probleme, viele Verletzungen und Verunsicherungen auf, sondern auch eine Vielzahl von Rechtsfragen. Hier ist es erforderlich, dass Sie sich zunächst einen Überblick darüber verschaffen, welche Rechte und Pflichten bei einer Trennung auf Sie zukommen und welche Folgen eine Trennung hat. Das gilt für alle Bereiche des Lebens, insbesondere auch für die finanziellen Dinge. Die laufende Miete, Versicherungsverträge, Unterhaltszahlungen und Kreditverträge müssen in dieser Phase besonders geregelt werden, beim Vermögen sollten oft Gestaltungen vorgenommen werden.

Unterhalt

Die Regelung der Unterhaltsansprüche aller Beteiligter und insbesondere der Kinder ist ein weites Feld und macht einen großen Anteil an unserer anwaltlichen Tätigkeit aus. Hier vertreten wir sowohl die Unterhaltsberechtigten und fordern für sie und ihre Kinder Unterhalt ein. Wir vertreten aber auch die Unterhaltspflichtigen, um ungerechtfertigte bzw. überhöhte Unterhaltsansprüche abzuwehren.

Auch im Bereich des Unterhaltes für volljährige Kinder in Ausbildung sowie Elternunterhalt, bei dem gegebenenfalls auch die Sozialhilfeträger insbesondere bei Heimunterbringung und Pflegebedürftigkeit der Eltern mit im Spiel sind, gibt es weitreichende Möglichkeiten für alle Beteiligten, die Dinge richtig oder falsch anzugehen. Wir helfen Ihnen bei ersterem und verhindern letzteres.

Sorge- und Umgangsrecht

Bei einer Trennung und Scheidung sind häufig gemeinsame minderjährige Kinder betroffen. Grundsätzlich verbleibt auch nach der Scheidung das Sorgerecht bei beiden Elternteilen. Lediglich in Ausnahmefällen, wenn es dem Wohle des Kindes dient, kann einer Partei alleine das Sorgerecht zugesprochen werden. Hier ist es in der Regel sinnvoll, die Streitigkeiten nicht vor Gericht auszutragen, sondern gegebenenfalls mit professioneller Unterstützung eine einvernehmliche Regelung zugunsten der Kinder zu treffen. Wir versuchen stets zu vermeiden, dass Streitigkeiten über die elterliche Sorge und den Umgang mit den gemeinsamen Kindern entstehen, um die Kinder mit einer Trennung nicht noch mehr unnötig zu belasten.

Regelung der Vermögensfragen

Fast immer müssen Regelungen hinsichtlich des gemeinsamen Vermögens und der Aufteilung des sonstigen Vermögens getroffen werden. Hier helfen wir, in Ihrem Sinne eine faire und vernünftige Lösung zu finden. Insbesondere bei langen Ehen ist die Durchsetzung bzw. die Abwehr von Zugewinnausgleichsansprüchen entscheidend für die finanzielle Sicherheit im Alter.

Versorgungsausgleich

Versorgungsausgleich bedeutet den Ausgleich der von den Ehegatten erworbenen Rentenanwartschaften. Im Rahmen des Ehe-scheidungsverfahrens wird überprüft, welche Rentenansprüche die Ehegatten erworben haben, und Wertunterschiede ausgeglichen. Auch wenn Ihre Scheidung schon lange zurück liegt und Sie sich dem Rentenalter nähern, müssen die Versorgungsansprüche noch einmal überprüft werden. Selbst lange nach rechtskräftiger Scheidung können Abänderungen der Entscheidung des Versorgungsausgleiches zu einer Erhöhung oder Reduzierung Ihrer Rentenansprüche führen.

Eheverträge / Scheidungsfolgenvereinbarungen

Besonderes Augenmerk haben bei uns verdientermaßen Eheverträge, die in jeder Situation individuelle und angemessene Lösungen ermöglichen. Unsere Mandanten kommen sowohl vor einer Eheschließung oder kurz danach, um die Folgen einer Eheschließung vertraglich zu regeln.
Aber auch anlässlich von Trennungen und Scheidungen erarbeiten wir gerne Verträge, die es ermöglichen, die finanziellen und sonstigen Angelegenheiten fair zu trennen.

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