Rechtsanwalt für Mietrecht in Köln

Kaum ein anderes Rechtsgebiet betrifft so viele Menschen wie das Mietrecht, sei es als Mieter oder als Vermieter. Hauptquelle des Mietrechts ist das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). Dort ist insbesondere der (Wohnraum-) Mieterschutz geregelt. Darüber hinaus gibt es weitere Gesetze und Verordnungen, welche Teilbereiche des Mietverhältnisses regeln. Mit der Mietrechtsreform vom 01.09.2001 hat sich im Mietrecht etliches verändert.

Mietvertrag, Kündigung, Zeitmietvertrag, Staffelmietvertrag, Mängel der Mietwohnung, Minderung, Mieterhöhung, Betriebskosten, Untervermietung, Schönheitsreparaturen, Tierhaltung, Kaution etc. werfen viele Fragen auf, die sich nur von einem im Fachbereich Mietrecht erfahrenen Rechtsanwalt rechtssicher klären lassen. Wir beraten und vertreten sowohl Mieter (Mieterschutz) als auch Vermieter (Eigentümerinteressen).

Wohnungsmiete

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