Rechtsanwalt für Erbrecht in Köln

Auch in unserer erbrechtlichen Beratung vertreten wir Sie in allen Lebenslagen. Wir besprechen mit Ihnen die Gestaltung und Planung eines Testamentes oder die Übertragung von Vermögenswerten zu Lebzeiten unter Berücksichtigung etwa der Erb- und Pflichtteilsansprüche und aller individueller Situationen. Eine Nachfolgeregelung kann Streit in einer Familie vermeiden, indem ein sinnvolles und gerechtes Testament entworfen wird. Ein besonderes Bedürfnis besteht stets zur Regelung des Nachlasses bei kinderlosen Paaren, bei sogenannten „Patchworkfamilien“ und bei nichtehelichen Lebensgemeinschaften.

Wenn es zum Todesfall in der Familie gekommen ist, gilt es neben und trotz der Trauer auch den Nachlass zu regeln. Hier beraten und vertreten wir Sie, damit Sie Ihre Ansprüche von dem Nachlass richtig geltend machen und keine Fristen versäumen. Testamente müssen gegebenenfalls ausgelegt und überprüft werden, Pflichtteilsrechte können geltend gemacht werden, ein Erbschein muss beantragt werden, vielleicht kommt auch eine Erbanfechtung in Betracht.

Aber auch hinsichtlich Vorsorgemaßnahmen (Patientenverfügung, Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht.) außerhalb eines Testamentes beraten wir Sie gerne.

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